und tschüss Versicherungsschutz..........


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Abgeschickt von OhOh am 08 Maerz, 2006 um 18:59:18:

Antwort auf: Re: Kat Euro 2 von marco! am 03 Maerz, 2006 um 17:45:03:

Die allgemeine Betriebserlaubnis wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erteilt und regelt die Zulässigkeit von genehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen. Genehmigungspflichtig sind im Prinzip alle Fahrzeugteile, welche werksseitig eingebaute Teile ersetzen. Die ABE und die vorausgehende TÜV-Prüfung stellen sicher, dass Fahrzeugteile, die nicht vom Fahrzeughersteller kommen, bezüglich Art, Ausführung, Qualität und Funktion dem Originalteil entsprechen. Werden Originalteile durch Teile ohne ABE ersetzt, so kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen und damit der Versicherungsschutz. Das Fahrzeug entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen der StVZO.

Die Veränderung am Abgasverhalten bewirkt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis (§§ 18 und 19 StVZO). Folge: Bußgeld 50 € und 3 Punkte im VZR.

Natürlich muss das Fahrzeug wieder in ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden, andernfalls wird es zwangsweise stillgelegt (vgl. § 17 StVZO).

AO 1977 § 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder

3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterläßt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Wir haben deine Halter-Adresse !!!



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